Wink in die falsche Richtung im Fall Böhmermann

Beleidigung des Präsidenten in der Türkei

Jan Böhmermann ist wieder da. Wunderbar! Der Moderator, der nach dem absurden Theater um sein Schmähgedicht medial abgetaucht war, hat der „Zeit“ ein bisher unveröffentlichtes Interview gegeben, in dem er offenbar Angela Merkel die Meinung geigt.

Wink in die falsche Richtung im Fall Böhmermann

Zur Entscheidung von Bundeskanzlerin Angela Merkel, Strafermittlungen gegen den ZDF-Satiriker Jan Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan zuzulassen, erklärt der Vorstandssprecher von Reporter ohne Grenzen, Michael Rediske:

„Die Entscheidung der Bundeskanzlerin ist unglücklich und unnötig. Das Verfahren nach dem Majestätsbeleidigungs-Paragrafen ermöglicht eine höhere Strafe als bei einer einfachen Beleidigung. Das ist ein Wink in die falsche Richtung. Alles Weitere liegt nun bei der Justiz und damit dort, wo es hingehört.

Dass die Bundesregierung endlich den antiquierten und überflüssigen Strafrechtsparagraf 103 abschaffen will, ist zu begrüßen. Besser wäre es gewesen, schon jetzt auf seine Anwendung zu verzichten und Erdogan damit auf seinen schon gestellten Strafantrag als einfacher Bürger zu verweisen.

Entscheidend wird jetzt sein, dass der Bundestag tatsächlich zügig die Majestätsbeleidigung aus dem deutschen Strafrecht streicht. Sonst könnten sich Autokraten von China bis Aserbaidschan jetzt eingeladen fühlen, gegen kritische Journalisten und Satiriker vor deutsche Gerichte zu ziehen – und sich im eigenen Land mit Sonderrechten gegen kritische Medien zu immunisieren. Wenn die Affäre Böhmermann zu mehr Aufmerksamkeit für die Verfolgung von Journalisten in Ländern wie der Türkei beiträgt, könnte sie am Ende sogar etwas Gutes bewirken.“

Starker Anstieg von Klagen wegen Beleidigung des Präsidenten in der Türkei

Reporter ohne Grenzen kritisiert seit Langem die juristische Verfolgung von Journalisten in der Türkei unter anderem aufgrund von Artikel 299 des türkischen Strafgesetzbuches, der für Beleidigung des Präsidenten mehrjährige Gefängnisstrafen vorsieht. Unter Präsident Erdogan ist dieses Delikt in jüngster Zeit zur häufigsten Anschuldigung gegen Journalisten neben „terroristischer Propaganda“ geworden. Allein 2015 wurden in der Türkei 19 Journalisten und zwei Karikaturisten wegen Beleidigung des Präsidenten zu Haft- oder Geldstrafen verurteilt; 2014 gab es nur zwei derartige Urteile. Bislang ist allerdings keiner der Verurteilten in Haft, weil ihre Berufungsverfahren noch nicht entschieden sind.

Potenziell schwerer für die Betroffenen wiegen Terror-Vorwürfe: Aktuell drohen etwa Chefredakteur Can Dündar und Hauptstadtbüroleiter Erdem Gül von der Tageszeitung Cumhuriyet aufgrund ihrer Berichterstattung lebenslange Haftstrafen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Spionage, Verbreitung von Staatsgeheimnissen und Unterstützung einer terroristischen Organisation vor. Ende Mai 2015 hatte ihre Zeitung Belege für eine Beteiligung des türkischen Geheimdienstes an Waffenlieferungen an Islamisten in Syrien veröffentlicht. Daraufhin drohte Präsident Erdogan im staatlichen Fernsehen, Chefredakteur Dündar werde einen hohen Preis für die Veröffentlichung bezahlen und nicht ungestraft davonkommen. Der Prozess gegen Dündar und Gül begann Ende März und wird in einer Woche fortgesetzt.

Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht die Türkei auf Platz 149 von 180 Staaten. Reporter ohne Grenzen

Langsam reicht’s

Jan Böhmermann ist wieder da. Wunderbar! Der Moderator, der nach dem absurden Theater um sein Schmähgedicht medial abgetaucht war, hat der „Zeit“ ein bisher unveröffentlichtes Interview gegeben, in dem er offenbar Angela Merkel die Meinung geigt. Das ist nicht nur Böhmermanns Recht. Er hat auch Recht. Die Kanzlerin darf wirklich nicht wackeln, wenn es um Meinungs- und Kunstfreiheit geht. Und Merkel hat bedrohlich gewackelt. Wohl in der Hoffnung, die Sache zu befrieden, betrieb sie Satirekritik: Merkels öffentliche Einschätzung, das Gedicht sei „bewusst verletzend“, war nicht nur ein politischer Fehler, Merkel hat sich damit auch auf das Feld des Feuilletons begeben.

Es ist wirklich nicht ihr Feld. Dass dies falsch war, hat die Kanzlerin inzwischen eingeräumt. Und damit sollte es auch mal gut sein in der „Staatsaffäre Böhmermann“. Es gibt schließlich im Zusammenhang mit der Türkei Wichtigeres zu tun für die deutsche Regierungschefin. Da steht zum Beispiel demnächst eine Resolution des Bundestags an, in der es um den vom Osmanischen Reich verübten und vom Deutschen Reich geduldeten Völkermord an den Armeniern im Ersten Weltkrieg geht. Merkel, die ja auch Bundestagsabgeordnete ist, könnte die Abstimmung dazu nutzen, klarzustellen, dass ihr Urteilsvermögen nicht vom Flüchtlingsdeal mit der Türkei getrübt wird.

Böhmermann indes sollte sich von der Polit-Posse um seine Person nicht davon abhalten lassen, Gags für seine Show zu schreiben. Die Fans warten nämlich. In der Zwischenzeit findet sich in Mainz hoffentlich ein Staatsanwalt, der das lächerliche Verfahren gegen Böhmermann unter Verweis auf die Kunstfreiheit einstellt. Südwest Presse

SPD-Fraktion legt Gesetzentwurf zur sofortigen Abschaffung des Majestätsbeleidigung-Paragrafen vor

Die SPD-Fraktion macht Druck für eine sofortige Abschaffung des sogenannten Majestätsbeleidigungs-Paragrafen. „Die SPD-Fraktion wird einen Gesetzentwurf zur sofortigen Streichung der Paragrafen 103, 104a Strafgesetzbuch vorlegen“, sagte SPD-Fraktionsvize Eva Högl der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Dienstagausgabe). Bereits am Dienstag soll die Fraktion darüber beraten. „Die aus vordemokratischer Zeit stammende Regelung der Majestätsbeleidigung passt nicht mehr in unser Rechtssystem. Auch die Ermächtigung der Bundesregierung ist nicht praktikabel und stiftet eher Verwirrung, wie der Fall Böhmermann zeigt“, sagte Högl. „Die Streichung sollte sofort in Kraft treten und nicht erst 2018“, sagte Högl.

Hintergrund: NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) hatte bereits vergangene Woche eine Länderinitiative für eine sofortige Abschaffung des Paragrafen angekündigt. Am 13. Mai soll sie in den Bundesrat eingebracht werden. „Der Straftatbestand der Majestätsbeleidigung ist ein Relikt aus der Kaiserzeit. Staatsoberhäupter müssen sich in einer Demokratie Respekt erarbeiten. Wer hierfür das Strafgesetzbuch braucht, hat seinen Job verfehlt“, sagte Kutschaty. Merkel sollte dies endlich einsehen und Herrn Erdogan nicht länger den roten Teppich ausrollen. Die Bundesregierung hatte sich ursprünglich darauf verständigt, den Paragrafen mit Wirkung zum 1. Januar 2018 abzuschaffen. Rheinische Post

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