Schön und allerhöchste Zeit, dass sich so langsam auch die Wortwahl der Regierenden wieder mehr am Grundgesetz orientiert. Rund um die Debatte der Länder-Regierungschefs und der Kanzlerin um mögliche Lockerungen der Coronabeschränkungen für Geimpfte war weit weniger als noch vor Kurzem die Rede von Privilegien, Ausnahmen, Sonderrechten. Treffend und angemessen hieß es schon in ihrer schriftlichen Diskussionsgrundlage, die „Aufhebung nicht mehr gerechtfertigter Grundrechtseingriffe“ sei zu prüfen.
Gut, dass Bund und Länder endlich anfangen, die Dinge wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen. Das schafft noch keine Normalität – wie auch? Aber die neue Wortwahl und die jüngsten Impulse setzen das fällige Signal: Auch in schwierigen Lagen bleiben Grundrechte unveräußerlich.¹
„Die Frage der Sonderrechte für Geimpfte hat Potenzial für gesellschaftliche Sprengkraft“, warnte NRW-SPD-Chef Thomas Kutschaty anlässlich des Impfgipfels von Bund und Ländern gegenüber der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung. „Der Impfstoff ist noch so knapp, dass Geimpfte sich schon durch die Impfung zu Recht privilegiert fühlen können. Viele würden sich lieber heute als morgen impfen lassen. Wenn wir also über die Privilegierung von Geimpften sprechen, müssen wir auch an die vielen denken, die noch länger auf eine Impfung warten müssen“, sagte der Politiker.²
Weidel/Gauland: Einschränkungen der Grundrechte für alle Bürger aufheben
Zur Debatte im Vorfeld des „Impfgipfels“ um die Aufhebung von Grundrechtseinschränkungen für Geimpfte erklären die Fraktionsvorsitzenden der AfD im Deutschen Bundestag Alice Weidel und Alexander Gauland:
„Die Bundesregierung bereitet den nächsten Wortbruch vor und treibt die Spaltung der Gesellschaft durch ihre Corona-Politik weiter auf die Spitze. Die individuelle Entscheidung mündiger Bürger für oder gegen eine Impfung gegen das Corona-Virus darf nicht zur Grundlage für die Einführung einer faktischen Zwei-Klassen-Gesellschaft gemacht werden.
Grundrechte werden nicht von der Obrigkeit zugeteilt, sie sind unveräußerliche und von der Verfassung garantierte Rechte aller Bürger. Ihre vorübergehende Einschränkung muss unverzüglich und für alle Bürger aufgehoben werden, sobald die Rechtfertigung dafür entfallen ist. Daraus folgt die Notwendigkeit, die Maßnahmen laufend anhand der tatsächlichen Lage kritisch zu überprüfen und insbesondere das verfassungswidrige ‚Notbremse‘-Gesetz unverzüglich aufzuheben.
Statt aus machttaktischen Gründen Geimpfte gegen Ungeimpfte auszuspielen, muss die Bundesregierung sicherstellen, dass jeder Bürger, der sich freiwillig für eine Impfung entscheidet, sich beim Arzt seines Vertrauens impfen kann. Die realitätsferne Impfpriorisierung und die Bevorzugung staatlicher Impfzentren gegenüber den Hausärzten bei der Impfstoff-Belieferung muss daher unverzüglich enden.“³
¹Stuttgarter Nachrichten ²Westdeutsche Allgemeine Zeitung ³AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag
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