Strom: 59 Grundversorger kündigen Preiserhöhungen um 4,6 Prozent an

Netznutzungsentgelte Strom: Größter Preisanstieg mit neun Prozent in Berlin

59 Grundversorger erhöhen Anfang kommenden Jahres den Strompreis oder haben dies bereits in den vergangenen Wochen getan. Im Durchschnitt betragen die Preiserhöhungen 4,6 Prozent und betreffen rund eine Million Haushalte. Für einen Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 5.000 kWh bedeutet das zusätzliche Kosten von durchschnittlich 74 Euro pro Jahr.

47 Grundversorger haben eine Preissenkung angekündigt – im Schnitt nur um 2,4 Prozent. Davon profitieren rund 300.000 Haushalte.1)

Der Strompreis befindet sich nach wie vor auf sehr hohem Niveau. Aktuell zahlen Verbraucher in der Grundversorgung für 5.000 kWh Strom 1.613 Euro. Bei den Alternativversorgern kostet die gleiche Menge 1.301 Euro (-19 Prozent).

„Die bislang angekündigten Strompreiserhöhungen machen eines deutlich: Auch im kommenden Jahr müssen Verbraucher mit Rekordstrompreisen rechnen“, sagt Lasse Schmid, Geschäftsführer Energie bei CHECK24. „Wirklich sparen können Verbraucher nur, wenn sie selbst aktiv werden und ihren Anbieter wechseln.“

Netznutzungsentgelte: Größter Preisanstieg mit neun Prozent in Berlin

Die Entgelte für die Nutzung der Stromnetze steigen 2021 voraussichtlich um durchschnittlich ein Prozent.2) Am stärksten steigen die Netznutzungsentgelte in Berlin. Ab dem kommenden Jahr werden dort neun Prozent mehr fällig. In Bremen (minus sechs Prozent) und Bayern (minus fünf Prozent) sinken die Netznutzungsentgelte dagegen.

EEG-Umlage: Senkung entlastet Musterhaushalt lediglich um 15 Euro im Jahr

Die EEG-Umlage sinkt 2021 leicht von 6,756 auf 6,5 Ct./kWh.3) Für einen Musterhaushalt mit 5.000 kWh Jahresverbrauch fällt die Stromrechnung dann 15 Euro niedriger aus. Ein Single mit einem jährlichen Stromverbrauch von 1.500 kWh zahlt fünf Euro weniger.

Allerdings fällt zum Jahreswechsel ebenfalls die Corona-bedingte Senkung der Mehrwertsteuer weg. Dann zahlen Verbraucher wieder den vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf ihre Stromrechnung. Ein Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 5.000 kWh zahlt dann wieder rund 42 Euro mehr im Jahr.

„Unterm Strich zahlt ein Musterhaushalt durch die gestiegenen Netznutzungsentgelte und die Mehrwertsteuererhöhung nächstes Jahr mindestens 30 Euro mehr für Strom“, sagt Lasse Schmid. „Mögliche Preiserhöhungen durch die lokalen Versorger sind da noch gar nicht eingerechnet. Es wird in jedem Fall teurer.“

Anbieterwettbewerb senkt Strompreis – Gesamtersparnis von 311 Mio. Euro im Jahr

Seit 2012 sind die Tarife der Alternativanbieter günstiger als die Grundversorgungstarife. Der intensive Wettbewerb zwischen den Anbietern führt zu sinkenden Strompreisen. So konnten Verbraucher innerhalb eines Jahres insgesamt 311 Mio. Euro einsparen. Das ergab eine repräsentative Studie der WIK-Consult, einer Tochter des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK).4)

Verbraucher, die Fragen zu ihrem Stromtarif haben, erhalten bei den CHECK24-Energieexperten an sieben Tagen die Woche eine persönliche Beratung per Telefon oder E-Mail. Über das Vergleichsportal abgeschlossene oder hochgeladene Energieverträge sehen und verwalten Kunden im Haushaltscenter.¹

Zeitfenster für Nachbesserung der EEG-Novelle schließt sich: Bundestag muss drohende Ökostromlücke abwenden

mlage muss für sogenannte „Prosumer“ ausgeweitet werden, die sowohl Strom selbst produzieren als auch abnehmen. So sollten Solaranlagen mit einer maximalen Nennleistung von 30 Kilowatt von der Zahlung der EEG-Umlage ausgenommen werden. Bisher ist dies nur bis 10 Kilowatt gestattet.

Der Gesetzesentwurf sieht weiterhin vor, dass Windenergiebetreiber Standortkommunen finanziell an den Einnahmen beteiligen können. Die DUH fordert, daraus eine Beteiligungspflicht zu machen und auch Freiflächen-Solaranlagen einzubeziehen. Damit keine Lücke bei der Versorgung mit Ökostrom entsteht, ist ein jährlicher Zubau von 6 Gigawatt Windenergie an Land und 10 Gigawatt Photovoltaik notwendig. Bisher sind bei der Windenergie durchschnittlich lediglich 3,4 Gigawatt und bei Photovoltaik 5 Gigawatt geplant.

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH: „Wer Erneuerbare Energien voranbringt und Flächen zur Verfügung stellt, muss dafür belohnt werden. Dies ist einer der vielen Punkte, die der Bundestag bei dieser EEG-Novelle nachbessern muss: Standortkommunen müssen finanziell an den Projekten beteiligt werden, egal ob es um Wind- oder Photovoltaik-Parks geht. Neben einer frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist dies ein Schlüssel für die Akzeptanz der Energiewende vor Ort.“

Die Novelle des EEG befindet sich voraussichtlich am 26. oder 27. November zur 2. und 3. Lesung im Bundestag und soll direkt im Anschluss verabschiedet werden.

Hintergrund:

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt seit dem Jahr 2000 den Ausbau und die Förderung der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Es soll zum wiederholten Male novelliert und noch in 2020 verabschiedet werden. Neben Regelungen zu den Ausbaumengen sind im EEG auch Festlegungen enthalten, wie die finanzielle Förderung von Anlagen ausgestaltet ist. Die Höhe der Vergütung wird derzeit über ein Ausschreibungssystem ermittelt und den Anlagenbetreibern für einen Zeitraum von 20 Jahren gewährt.

Die DUH hat mit ihrem Positionspapier „Neustart für Erneuerbare Energien“ eine Blaupause für eine Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien vorgelegt. Darin belegt die DUH, dass aufgrund einer wachsenden Zahl von Elektroautos, elektrischen Wärmepumpen und des Einstiegs in grünen Wasserstoff von einer Steigerung des Bruttostromverbrauchs in 2030 auf rund 700 Terawattstunden auszugehen ist.²

¹CHECK24 GmbH ²Deutsche Umwelthilfe e.V.

DasParlament

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