Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Maßnahmen Deutschlands zur Unterstützung der Wirtschaft nach Coronavirus-Ausbruch

Von der Leyen: „Wir stützen unsere Wirtschaft ohne Wenn und Aber“

Die Europäische Kommission hat zwei Beihilferegelungen genehmigt, mit denen Deutschland seine Wirtschaft infolge des Ausbruchs des Coronavirus zu unterstützen beabsichtigt. Die von Deutschland angemeldeten Regelungen wurden auf der Grundlage des von der Kommission am 19. März 2020 erlassenen Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: „Die Bundesregierung hat vor einigen Tagen angekündigt, dass sie beabsichtigt, der deutschen Wirtschaft für die Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus-Ausbruchs unbegrenzt Liquidität zur Verfügung zu stellen. Heute, kurz nach der nach der Annahme unseres neuen Befristeten Rahmens, haben wir verschiedene von Deutschland angemeldete Maßnahmen genehmigt. Wir arbeiten mit den Mitgliedstaaten zusammen, um zu gewährleisten, dass so schnell und so wirksam wie möglich nationale Unterstützungsmaßnahmen im Einklang mit den EU-Vorschriften eingeführt werden können.“

Die von Deutschland angemeldeten Unterstützungsmaßnahmen

Auf der Grundlage des Befristeten Rahmens meldete Deutschland bei der Kommission zwei separate Unterstützungsmaßnahmen an, die von der deutschen Förderbank Kreditanstalt für Wiederaufbau („KfW“) umgesetzt werden sollen.

Dabei handelt es sich um:

(i) ein Darlehensprogramm, das bis zu 90 Prozent des Risikos für Darlehen an Unternehmen jeder Größe abdeckt, wobei die Darlehen eine Laufzeit von fünf Jahren haben können und je nach Liquiditätsbedarf des Unternehmens bis zu 1 Mrd. Euro betragen dürfen, und

ii) ein Darlehensprogramm, bei dem die KfW mit Privatbanken zusammenarbeitet, um als Konsortium größere Darlehen bereitstellen zu können. Bei dieser Regelung kann das staatlich gedeckte Risiko bis zu 80 Prozent eines Darlehens betragen (jedoch nicht mehr als 50 Prozent des gesamten Fremdkapitals eines Unternehmens).

Die Maßnahmen werden es der KfW ermöglichen, den vom Ausbruch des Coronavirus betroffenen Unternehmen Liquidität in Form vergünstigter Darlehen bereitzustellen. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Geschäftsbanken.

Die Kommission stellte fest, dass die von Deutschland angemeldeten Maßnahmen die im Befristeten Rahmen festgelegten Voraussetzungen erfüllen. So muss der einem Unternehmen gewährte Darlehensbetrag im Verhältnis zu dessen absehbarem Liquiditätsbedarf stehen, und Darlehen dürfen nur bis Ende dieses Jahres und mit einer Höchstlaufzeit von sechs Jahren vergeben werden. Darüber hinaus wird die KfW in ihren Vereinbarungen mit den Geschäftsbanken sicherstellen, dass der im Wege der vergünstigten Darlehen entstehende Vorteil an die Unternehmen mit Liquiditätsbedarf weitergegeben wird.

Die Kommission ist zu dem Schluss gekommen, dass die Maßnahmen erforderlich, geeignet und angemessen sind, um eine beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats zu beheben, und folglich mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den im Befristeten Rahmen festgelegten Voraussetzungen im Einklang stehen.

Daher hat sie die Maßnahmen nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

Hintergrund

Die Kommission hat einen Befristeten Rahmen angenommen, der die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt, den in den Beihilfevorschriften vorgesehenen Spielraum in vollem Umfang zu nutzen, um die Wirtschaft infolge des Ausbruchs des Coronavirus zu unterstützen.

Dieser Befristete Rahmen sieht fünf Arten von Beihilfen vor, die von den Mitgliedstaaten gewährt werden können:

i) Direkte Zuschüsse, rückzahlbare Vorschüsse oder selektive Steuervorteile: Die Mitgliedstaaten können Regelungen einführen, um einzelnen Unternehmen für die Deckung ihres dringenden Liquiditätsbedarfs bis zu 800 000 Euro zu gewähren.

ii) Staatliche Garantien für Bankdarlehen an Unternehmen: Die Mitgliedstaaten können mit staatlichen Garantien dafür sorgen, dass die Banken Firmenkunden mit Liquiditätsbedarf weiterhin Kredite gewähren, um zur Deckung des unmittelbaren Betriebs- und Investitionsmittelbedarfs beizutragen.

iii) Vergünstigte öffentliche Darlehen an Unternehmen: Die Mitgliedstaaten können Unternehmen zinsvergünstigte Darlehen gewähren, um diese bei der Deckung ihres unmittelbaren Betriebs- und Investitionsmittelbedarfs zu unterstützen.

iv) Zusicherungen für Banken, die staatliche Beihilfen an die Realwirtschaft weiterleiten: Einige Mitgliedstaaten planen, Unternehmen – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen – über die bestehenden Darlehenskapazitäten der Banken zu unterstützen. In dem Befristeten Rahmen wird klargestellt, dass solche Fördermaßnahmen als direkte Beihilfen zugunsten der Bankkunden und nicht zugunsten der Banken selbst betrachtet werden, und erläutert, wie etwaige Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Banken auf ein Minimum beschränkt werden können.

v) Kurzfristige Exportkreditversicherungen: Der Rahmen erleichtert es den Mitgliedstaaten nachzuweisen, dass bestimmte Länder nicht als Staaten mit marktfähigen Risiken betrachtet werden können, sodass der Staat bei Bedarf kurzfristige Exportkreditversicherungen anbieten kann. Die Kommission wird die Lage weiterhin verfolgen und ist bereit, erforderlichenfalls Änderungen am Verzeichnis der Staaten mit marktfähigen Risiken vorzunehmen.

Der Befristete Rahmen gilt bis Ende Dezember 2020. Um für Rechtssicherheit zu sorgen, wird die Kommission vor Ablauf dieser Frist prüfen, ob eine Verlängerung erforderlich ist.

Der Befristete Rahmen ergänzt die vielfältigen Möglichkeiten, die den Mitgliedstaaten bereits zur Verfügung stehen, um die sozioökonomischen Auswirkungen des Coronavirus-Ausbruchs im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften abzufedern. Die Kommission hat am 13. März 2020 eine Mitteilung über eine koordinierte wirtschaftliche Reaktion auf die COVID-19-Pandemie angenommen‚ in der diese Möglichkeiten erläutert werden. So können die Mitgliedstaaten etwa allgemein geltende Änderungen zugunsten der Unternehmen vornehmen (z. B. Steueraufschub oder Subventionierung von Kurzarbeit in allen Wirtschaftszweigen), die nicht unter die Beihilfevorschriften fallen. Außerdem können sie Unternehmen für Verluste entschädigen, die diesen infolge des Ausbruchs des Coronavirus entstanden und unmittelbar auf den Ausbruch zurückzuführen sind.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb der Kommission unter der Nummer SA.56714 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News.

Die Europäische Union begegnet der Coronakrise entschieden mit allen denkbaren gemeinsamen Instrumenten. „Alles das, was in dieser Krise hilft, wird eingesetzt“, sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im Deutschlandfunk. „Wir stützen unsere Wirtschaft ohne Wenn und Aber.“ Das gelte auch für Corona-Bonds. „Wenn sie helfen, wenn sie richtig strukturiert sind, werden sie eingesetzt. Das gleiche gilt jetzt für die Verschuldensregeln. Wir lockern sie so weit, dass die Staaten alle Möglichkeiten haben, Finanzmittel einzusetzen, um ihre Wirtschaft zu stärken.“

„Dadurch, dass das öffentliche Leben quasi lahmgelegt ist und unzählige Betriebe keinerlei Aufträge mehr kriegen, Menschen auch kaum noch konsumieren – der gesamte Unterhaltungssektor, Transport, Tourismus, dadurch erleben wir einen externen Schock durch das Virus, dass nicht verschuldet Unternehmen in eine Notlage geraten. Die sind ja an sich gesund“, sagte von der Leyen.

„Was müssen wir jetzt machen? Jetzt müssen wir den Mitgliedsstaaten ermöglichen, maximale Beinfreiheit zu haben, um gezielt diesen Unternehmen, die jetzt in der Krise sind, helfen zu können. Das heißt, wir geben ihnen sehr viel Freiheit bei Staatsbeihilfen. Wir sind sehr viel großzügiger jetzt bei den Verschuldungsregeln. Jetzt müssen die Staaten Geld in ihre Wirtschaft pumpen. Wir haben selber einen großen milliardenschweren Strukturfonds für Investitionen aufgelegt, so dass die Mitgliedsstaaten in den Arbeitsmarkt, in die Unternehmen hinein Direktkredite geben können. Die EZB setzt ihre ganze maximale Kraft auch ein“, so von der Leyen weiter.

„Dahinter steht der Gedanke, dass jetzt die Nationalstaaten diesen Unternehmen diese Brücke bilden müssen bis zu der Zeit, wo das öffentliche Leben wieder angekurbelt wird und sie wieder die Aufträge kriegen. Das sind gesunde Unternehmen. Die müssen wir halten, damit wir wieder aus der Krise dann auch stark rauskommen.“

Staus an den Grenzen: „Mitgliedstaaten haben ihre Lektionen gelernt“

In den vergangenen Tagen hat sich die Kommission bei den Mitgliedstaaten energisch dafür eingesetzt, die gemeinsamen Leitlinien für Grenzkontrollen zu achten und die Staus an den Binnengrenzen aufzulösen. „Ich glaube, die Mitgliedsstaaten haben da ihre Lektionen gelernt. Am Anfang hat jeder das gemacht, was er für richtig hielt, und einfach die nationalen Grenzen geschlossen in Schengen. Das war ausgesprochen schwierig, weil ich verstehe ja den Reflex, dass man die eigene Bevölkerung auf dem Sektor der Gesundheit schützen möchte. Das ist völlig richtig. Aber wenn man dann so wahllos die Grenzen schließt und gar nichts mehr durchgeht, schneiden wir förmlich unseren Wirtschaftskreislauf ab und machen schwere Schäden“, sagte von der Leyen dazu.

„Ich gebe Ihnen ein Beispiel für die Schutzbekleidung. Die wird zum Beispiel teilweise hergestellt in Großbritannien. Die Verteilzentren sind in Deutschland. Die Diagnose-Kits werden in Italien hergestellt. Jetzt kann sich jeder vorstellen, wenn wir da die Warenströme unterbrechen, was das bedeutet innerhalb Europas, und das gilt für jedes Gut, was hergestellt wird. Wir haben deshalb sehr intensiv mit den Mitgliedsstaaten gearbeitet und deutlich gemacht, dass das so nicht geht. Die Außengrenzen haben wir gemeinsam jetzt geschützt, damit nicht mehr Menschen nach Europa kommen, die sich infizieren können und dann das Gesundheitssystem weiter belasten, aber innerhalb Europas muss der Warenfluss aufrecht erhalten sein. Wir haben Vorfahrtslinien eingerichtet. Wir haben mit Satellitenbildern den Staaten auch gezeigt, was sie sich selber antun, indem sie sich selber wirtschaftlich auch abschneiden. Jetzt geht es langsam besser, aber ich glaube, das ist auch eine Lektion, die jetzt gelernt worden ist. Nur gemeinsam bewältigen wir dieses Virus.“

37 Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt für Gesundheitssysteme, kleine und mittlere Unternehmen und Arbeitnehmer

Exekutiv-Vizepräsident Dombrovskis und Sozialkommissar Schmit diskutierten gestern mit dem Rat der Fachministern der Mitgliedstaaten über die beschäftigungspolitischen und sozialen Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs und würdigten alle europäischen Bürgerinnen und Bürger, die 24 Stunden am Tag zum Wohle anderer arbeiten. Sie forderten die Regierungen auf, alles zu tun, um sicherzustellen, dass Gesundheit und Sicherheit der im Gesundheitssektor Tätigen auf dem höchstmöglichen Niveau geschützt werden.

Erörtert wurden auch die Auswirkungen von COVID-19 auf die nationalen Beschäftigungs- und Sozialsysteme und die Bewältigung der wachsenden Herausforderungen. Exekutiv-Vizepräsident Dombrovskis und Kommissar Schmit stellten den Ministern die Coronavirus-Investitionsinitiative näher vor, um mithilfe des EU-Haushalts 37 Mrd. Euro für Gesundheitssysteme, kleine und mittlere Unternehmen, Arbeitnehmer und gefährdete Sektoren unserer Volkswirtschaften zu mobilisieren.

Ein Großteil der Initiative nutzt den Europäischen Sozialfonds zur Unterstützung von Kurzarbeitsprogrammen, Beihilfen für Eltern, die sich um ihre Kinder kümmern müssen und deshalb nicht arbeiten gehen können, und Beihilfen für Ausbilder, deren Ausbildung ausgesetzt wurde. Der Fonds kann die Einstellung von zusätzlichem Gesundheitspersonal sowie von medizinischer Ausrüstung mitfinanzieren.

Die Kommission und der Rat sprachen sich auch über die Notwendigkeit, die ein europäisches Rückversicherungssystems für Arbeitslosigkeit zu beschleunigen, um die Politik der Mitgliedstaaten zur Erhaltung von Arbeitsplätzen und Qualifikationen zu unterstützen.¹

¹Europäische Union

DasParlament

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