Zehn Tage vor der Bundestagswahl fordert die Deutsche Rentenversicherung Bund Haltelinien für Rentenniveau und Beitragssätze über die bisherigen Festlegungen hinaus. Ihre Präsidentin Gundula Roßbach sagte der „Neuen Osnabrücker Zeitung“: „Die Alterssicherung ist auf lange Sicht angelegt und muss immer wieder weiterentwickelt werden: Ich denke da etwa an die Festlegung von Haltelinien beim Beitragssatz und beim Rentenniveau über das Jahr 2030 hinaus.“ Roßbach nannte es dabei wichtig, „dass wir angemessene Renten und einen akzeptablen Beitragssatz immer zusammen denken“. Ziel sollte es nach ihren Worten sein, hier einen Konsens zu finden, der auch langfristig tragfähig sei. Zugleich beharrte Roßbach darauf, gesamtgesellschaftliche Aufgaben wie die vorzeitige Angleichung der Renten in Ost und West und die so genannte Mütterrente aus Steuermitteln zu finanzieren.
Das Rentenniveau zeigt an, wie die Renten den Löhnen folgen. Es setzt die durchschnittliche Rente nach 45 Jahren Arbeit ins Verhältnis zum Durchschnittseinkommen. Laut Schätzungen des Bundesarbeitsministeriums könnte es von derzeit 47,8 Prozent bis zum Jahr 2045 auf etwa 41,6 Prozent sinken. Nach geltendem Recht darf das Rentenniveau bis 2030 nicht unter 43 Prozent sinken. Festlegungen über diesen Zeitraum hinaus gibt es noch nicht. Der Beitragssatz soll bis 2030 nicht über 22 Prozent steigen. Aktuell beträgt er 18,7 Prozent des Bruttolohns.
Roßbach betonte, um den Anforderungen der demographischen Entwicklung nach 2030 gerecht zu werden, sei es wichtig, dass die Politik sich neben der gesetzlichen Rente auch mit der privaten und der betrieblichen Altersvorsorge befasse. Wer neben der gesetzlichen Rente keine ausreichenden Leistungen aus einer Betriebsrente oder einer privaten Vorsorge erhalte, werde im Alter vermutlich Abstriche von dem zuvor gewohnten Lebensstandard hinnehmen müssen.
Für das Vertrauen der Menschen in die gesetzliche Rentenversicherung sind nach den Worten von Roßbach weniger statistische Größen wie das Rentenniveau maßgeblich, sondern vor allem die Höhe der Rente. Entscheidend sei vor allem, „dass die Versicherten für ihre Beitragszahlungen eine adäquate Gegenleistung bekommen und auch in Zukunft an den Lohnsteigerungen partizipieren“. Und da sage sie ganz deutlich: „Gerade die letzten Jahre haben gezeigt, dass wir deutliche Rentensteigerungen hatten und die Rentenversicherung auch in Zeiten von Finanzkrisen ihre Leistungen sicher auszahlt.“ Neue Osnabrücker Zeitung
Selbstständige Lehrer haben Millionenschulden bei der Rentenversicherung
Trotz hoher Qualifikation arbeiten tausende selbständige Lehrer auf Mindestlohn-Niveau oder auch darunter. Nach Recherchen des Nachrichtenmagazins MDR-exakt sind ca. 73.000 Dozenten, die an Volkshochschulen arbeiten, betroffen. Zwar werden Honorarsätze zwischen 17 EUR und 35 EUR pro Stunde gezahlt, die freiberuflichen Lehrer müssen aber alle Versicherungen selbst tragen, auch den Arbeitgeberanteil. Im Krankheitsfall oder in den Ferienzeiten fließen keine Honorare. Das alles führt regelmäßig zu einer Bezahlung unter dem Mindestlohn. Aufstockungen durch die Jobcenter mit Hartz-4-Mitteln sind keine Seltenheit.
Da die Honorare nicht ausreichen, zahlen viele Volkshochschul-Lehrer auch keine Rentenbeiträge ein. Die Beitragsschulden von Honorar-Dozenten und vergleichbar beschäftigen Selbständigen bei der Rentenkasse betragen rund 300 Millionen Euro. Das ergab eine kleine Anfrage der Grünen an die Bundesregierung. Markus Kurth, Sprecher für Rentenpolitik bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN war vom großen Ausmaß der Beitragsschulden überrascht und sagte MDR-exakt: „Das zeigt, wie schlecht die Lehrer bezahlt werden und dass sie es gar nicht schaffen, neben dem Krankenversicherungsbeitrag noch die Rentenversicherung zu bezahlen.“
Kurth kritisiert den „Spar-Wahn der öffentlichen Hand“. Er spricht von scheinselbstständiger Beschäftigung und fordert Städte und Gemeinden als Träger von Volkshochschulen auf, die Lehrer fest anzustellen. Besonders skandalös sei es, dass „Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer, die mit Geldern des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bezahlt werden, nicht regulär versicherungspflichtig beschäftigt werden“, so Kurth. MDR Mitteldeutscher Rundfunk
Sozialverband SoVD: Frauen sind besonders von Altersarmut betroffen
„Die Altersarmut in Deutschland steigt. Mit großer Sorge stellen wir fest, dass sich die Zahl der Menschen, die zur Sicherung ihres Existenzminimums Leistungen der Grundsicherung im Alter beziehen, von 2003 bis 2014 auf über 512.000 fast verdoppelt hat. Betroffen sind im überdurchschnittlichen Maße Frauen. Die Gründe sind mehrschichtig: Familientätigkeit, geringere Löhne und gravierende Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik. Zudem wurden seit 2002 sowohl das Niveau der gesetzlichen Renten gesenkt als auch der arbeitsrechtliche Schutz abgebaut. Dramatisch ist zudem der Anstieg der Minijobs auf über 7 Millionen. Etwa zwei Drittel davon sind von Frauen besetzt“ sagt Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles. SoVD-Bundesverband