Die nordrhein-westfälische Landesregierung unterstützt die Pläne von Bundeskanzlerin Angela Merkel, zur Vermeidung von Diesel-Fahrverboten Gesetze zu ändern. „Der Vorschlag der Kanzlerin geht genau in die richtige Richtung“, sagte NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.
Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil zu Einschränkungen für Dieselfahrer explizit verlangt, die Verhältnismäßigkeit von Fahrverboten zu prüfen. „Dafür gibt es bislang aber keine Kriterien, wir müssten die Unverhältnismäßigkeit in sehr aufwendigen Gutachten zur Zeit prüfen. Eine gesetzliche Klarstellung zur Verhältnismäßigkeit von Dieselfahrverboten würde uns helfen“, so Heinen-Esser. Dabei müsse aber vorausgesetzt sein, „dass die Grenzwertüberschreitungen nicht zu hoch und absehbar zurückgeführt werden können“.¹
Höhere Hürden für Fahrverbote möglich – Auf Distanz zu Deutscher Umwelthilfe
Der Rechtswissenschaftler Jörn Ipsen hat im Streit um Diesel-Fahrverbote Kanzlerin Angela Merkel (CDU) den Rücken gestärkt. „Der Vorstoß der Bundesregierung ist möglich und angemessen“, sagte der Staatsrechtler der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Er reagierte damit auf Merkels Plan, bei geringfügigen Grenzwert-Überschreitungen Fahrverbote für unverhältnismäßig zu erklären. Ipsen wies darauf hin, dass Grenzwerte „niemals völlig starr sein können“. Es greife daher das sogenannte „Übermaßverbot“, so werde in diesem Fall das Verhältnismäßigkeitsprinzip beschrieben.
Er halte den von der Kanzlerin vorgeschlagenen Weg für „vernünftig“, betonte der Osnabrücker Rechtsexperte. Die Folgen eines Fahrverbots würden natürlich an deutschem Verfassungsrecht gemessen, betonte Ipsen weiter. Er wies die Darstellung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zurück, wonach Europarecht gelte. „Auch die Organe der Europäischen Union sind an das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gebunden“, sagte Ipsen unter Hinweis auf Artikel 6 des Unions-Vertrags.
Laut DUH-Chef Jürgen Resch ist Merkels Vorstoß dagegen „durchschaubare Wahlkampfargumentation“, die vor keinem Gericht Bestand haben könne. Das Bundesverwaltungsgericht habe schließlich geurteilt, dass nationale Regelungen, die gegen EU-Recht verstießen, „nicht angewendet werden dürfen“.
Die Kanzlerin hatte angekündigt, Hürden für die Verhängung von Diesel-Fahrverboten in Städten zu erhöhen. Nach Ansicht der CDU seien Fahrverbote bei einer nur geringfügigen Überschreitung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid „nicht verhältnismäßig“. Deshalb wolle ihre Partei die Gesetze entsprechend ändern. In 51 Städten in Deutschland gibt es laut Merkel lediglich geringfügige Grenzwertüberschreitungen. In 14 weiteren Städten müsse hingegen mehr getan werden.²
¹Kölner Stadt-Anzeiger ²Neue Osnabrücker Zeitung
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