Kampf gegen Retter des Abendlandes

Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland weiterhin umstritten

Kampf gegen Retter des Abendlandes

Von Seiten der Sicherheitsbehörden spielte die Gruppe, die sich selbst als „bewaffneten Arm“ von Blood & Honour bezeichnet, bis in die jüngste Vergangenheit hinein kaum eine Rolle. Im letzten Verfassungsschutzbericht tauchte sie gar nicht auf. Dabei ist Blood & Honour schon seit dem Jahr 2000 verboten.

So besteht ein Widerspruch zwischen der bisherigen offiziellen Nichtbeachtung und der Tatsache, dass die Gruppe in größeren Teilen Deutschlands präsent war.¹

Das Verbot von „Combat 18“ ist ein überfälliges Signal im Ringen um die Zukunft der Demokratie. Die Präsenz von tatsächlichen und vorgeblichen Gewalt-Organisationen darf der Staat nicht hinnehmen. Das gilt unabhängig davon, ob sie offen als „Kampfgruppe Adolf Hitler“ oder verschleiert als „Combat 18“ auftreten, ob sie zu Gewalt aus rechtsterroristischen Motiven heraus konkret aufrufen, diese selbst begehen oder den Boden dafür bereiten. Insofern war das mit den Mitteln des Vereinsrechts erzielte Verbot der richtige Schritt zu einem relativ späten Zeitpunkt

Seit Jahren werden die Deutschen von einer kontinuierlich fortschreitenden extremistischen Eskalation erschüttert. Die Mitte der Gesellschaft kommt unter den Druck einer doppelten Zangenbewegung. Zum einen schaukeln sich Linksextremisten und Rechtsextremisten mit steigendem Gewaltpotenzial gegenseitig hoch. Zum anderen testen die Scharfmacher auf beiden Seiten ständig aus, wie weit sie unter legalistischen Aspekten gerade eben noch gehen können. Der Herr Biedermann will wissen, wie deutlich er werden darf, ohne dass ihm nachgewiesen werden kann, in Wirklichkeit die Brandstifter gewähren lassen zu wollen. Das vergangene Jahr hat mehrfach gezeigt, wie schnell rechtsextremistisches Gedankengut Präsenz sowohl auf analogen Protest-Plätzen als auch in virtuellen Debatten entwickeln kann.

Deshalb kann und darf das „Combat 18“-Verbot nur ein weiterer Schritt sein von vielen, die der Staat gehen muss. Das Verbot kam spät. Das Umsteuern des Personaleinsatzes bei Verfassungsschutz und BKA gegen die Herausforderungen des Rechtsextremismus ebenfalls. Das bedeutet einen umso stärkeren Druck, überzeugende Nachweise dafür zu erbringen, dass es letztlich nicht zu spät kam.²

AfD-Fraktion war die erste, die Combat 18 verbieten wollte

Zum Verbot der rechtsradikalen Gruppe Combat 18 erklärt der erste parlamentarische Geschäftsführer, Bernd Baumann:

„Es ist gut, jedoch viel zu spät, dass Horst Seehofer die rechtsradikale Gruppe Combat 18 verboten hat. Dabei hatte die AfD-Fraktion doch bereits im Oktober 2019 den Verbotsantrag gegen Combat 18 fertig. Die Aufsetzung unseres Antrages zur Debatte im Bundestag hat Jan Korte, der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Linken, verhindert. Daher ist es ein Hohn, dass ausgerechnet er nun öffentlich ein Verzögern des Verbots beklagt – niemand anders als er selbst und die Linken haben es verhindert. Das wissen auch alle anderen Fraktionen. Nur die AfD war bereit Combat 18 zu verbieten – schon vor über einem Vierteljahr.“³

42 Prozent der Wahlberechtigten sind der Ansicht, Deutschland solle auch künftig so viele Flüchtlinge aufnehmen wie derzeit. 40 Prozent der Befragten plädieren dafür, weniger Flüchtlinge als aktuell aufzunehmen. Etwa jeder Zehnte (11 Prozent) findet, Deutschland sollte mehr Flüchtlingen Zuflucht gewähren.

Zum Vergleich: Im September 2015 waren 37 Prozent für die Aufnahme gleich vieler Flüchtlinge, 33 Prozent für die Aufnahme von weniger und 22 Prozent für die Aufnahme von mehr Flüchtlingen.
In den ostdeutschen Bundesländern ist die Forderung nach einer restriktiveren Flüchtlingspolitik ausgeprägter (50 Prozent) als im Westen des Landes (38 Prozent).⁴

¹Mitteldeutsche Zeitung ²Rheinische Post ³AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag ⁴WDR Kommunikation

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