Innenminister Seehofer kritisiert Berliner Antidiskriminierungsgesetz

Berliner Senat verhöhnt Polizisten

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat das von der rot-rot-grünen Koalition in Berlin geplante Antidiskriminierungsgesetz scharf kritisiert. Das Gesetz, mit dem Bürger Schadenersatz für Diskriminierung durch staatliche Stellen einklagen können, „ist im Grunde ein Wahnsinn“, sagte Seehofer dem Tagesspiegel am Mittwoch. „Wir müssen hinter der Polizei stehen und dürfen sie nicht unter Generalverdacht stellen.“

Das von Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) angeschobene Gesetz, das nächste Woche vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden soll, sieht eine Beweislastumkehr vor: Landesbedienstete sollen nachweisen, dass sie Bürger nicht diskriminiert haben. Die FDP erwägt eine Normenkontrollklage. Die weiteren Äußerungen des Bundesinnenministers zum Antidiskriminierungsgesetz finden Sie in unserem Online-Beitrag. Sie dürfen verwendet werden unter Nennung der Quelle „Tagesspiegel“.¹

AfD-Bundesvize Georg Pazderski hat die geplante Abschaffung der Dienstgrade bei der Berliner Polizei als weitere Herabsetzung der Beamten bezeichnet:

„Der rotrotgrüne Senat verhöhnt Berlins Polizisten! Statt Personal aufzubauen, Dienststellen zu sanieren und neue Ausrüstung zu beschaffen, werden immer neue Möglichkeiten gefunden, um die Autorität der Polizeibeamten bewusst zu beschädigen.

Mit der Schaffung rechtsfreier Räume in Berlin, dem Antidiskriminierungsgesetz und der Abschaffung der Dienstgrade torpediert der Senat gezielt den verbliebenen Respekt vor den Polizisten und erschwert deren Arbeit. Die Beamten werden faktisch immer mehr zu zahnlosen Tigern degradiert. Fehlt nur noch, dass sie Uniform und Waffen abgeben müssen.

Dahinter steckt System: Rotrotgrün erweist sich ein weiteres Mal als Feind des Rechtsstaates und Gegner der Durchsetzung von Recht und Ordnung. Die AfD steht fest an der Seite der Polizei und fordert, den Beamten endlich wieder den Rücken zu stärken, damit Berlin wieder sicher wird.“²

Noch im ersten Quartal dieses Jahres sollen die ersten Mitarbeiter der Berliner Verwaltung für das neue Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) geschult werden. „Wir wollen eine Kultur des diskriminierungsfreien Verwaltungshandelns etablieren, dafür müssen wir unsere Mitarbeiter schulen und handlungssicher machen. Das soll im ersten Quartal, sobald das Gesetz verabschiedet ist, zunächst in besonders relevanten Bereichen starten“, sagte Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) der in Berlin erscheinenden Tageszeitung „neues deutschland“ (Wochenendausgabe). In welcher Reihenfolge die einzelnen Verwaltungen geschult werden, ist demnach noch nicht klar, „Bildung und Polizei sind sicherlich nicht als allerletzte dran“, so Behrendt.

Das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz ist das erste seiner Art in Deutschland. Ziel ist ein besserer Schutz für Menschen, die wegen ihrer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Alter, Geschlecht, Behinderung und erstmals auch wegen chronischer Krankheiten oder ihres sozialen Status von Ämtern und Behörden diskriminiert werden. Im Gegensatz zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) des Bundes, das vor Diskriminierung im Berufs- und Privatleben schützen soll, können Betroffene mit dem LADG auch gegen Ungleichbehandlung durch die Polizei, Schulen, Sozialämter und allen anderen Behörden vorgehen und Schadenersatz und Entschädigungsansprüche geltend machen. Dafür ist unter anderem ein Verbandsklagerecht, eine Ombudsstelle sowie eine Beweiserleichterung vorgesehen.

Im Juni war der Gesetzentwurf für das andesantidiskriminierungsgesetz vom Senat beschlossen worden, derzeit wird er im Abgeordnetenhaus beraten. „Ich bin optimistisch, dass das Abgeordnetenhaus das in den nächsten Wochen beschließen wird“, sagte Behrendt zu „neues deutschland“. Zuletzt hatte es heftige Kritiker an dem Gesetzesvorhaben gegeben, insbesondere vonseiten der Polizei, die sich unter Generalverdacht gestellt sieht.³

¹Der Tagesspiegel ²Alternative für Deutschland ³neues deutschland

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