Gregor Gysi: Corona-Entscheidungen verfassungswidrig

RKI bestätigt: Öffnung des Einzelhandels gefahrlos jetzt möglich

Als verfassungswidrig kritisiert der Linken-Bundestagsabgeordnete Gregor Gysi die Entscheidungsfindung in der Corona-Politik. Der Beschluss von Freiheitsbeschränkungen durch die Ministerpräsidentenkonferenz und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) „steht nicht im Grundgesetz“, sagt Gysi bei „19 – die Chefvisite“. Statt durch diese „komische Konferenz“ müssten Einschränkungen der Grundrechte durch den Bundestag legitimiert werden, fordert der Rechtsanwalt. Er warnte, dass das Parlament sonst auch in anderen Fragen übergangen werden könnte: „Da müssen wir hellwach bleiben.“

Beschluss durch Ministerpräsidentenkonferenz „steht nicht im Grundgesetz“ / Corona-Politik fehlt Logik / Neuinfektionen: Entwicklung nach oben

Nötig sei bei den Corona-Maßnahmen „ein Konzept, eine langfristige Perspektive“. Die Verwirrung um unterschiedliche Inzidenzwerte müsse enden: „Erst 100, dann 50, jetzt 35 – das nehmen die Leute nicht mehr ernst“, so Gysi. Die Bundesregierung dürfe „nicht nur auf Virologen hören“: „Die einseitige Beratung war falsch“, urteilt der Linken-Politiker. Es müssten auch Stimmen aus der Wirtschaft, den Gewerkschaften, den Kirchen gehört werden. Dann werde der Kampf gegen Covid-19 auch berechenbarer und logischer. Für seine Fraktion gelte: „Wir stellen nicht die Maßnahmen in Frage, uns fehlt die Logik“, sagt Gysi.

Der Chef der Essener Uniklinik, Professor Jochen A. Werner, hält den aktuellen Zielwert von höchstens 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen „bundesweit gesehen für zurzeit kaum erreichbar“. Aktuell liegt der Inzidenzwert mit 61,7 etwas höher als am Vortag. Das RKI meldet mit 11.869 neuen Fällen 1162 mehr als am Donnerstag der Vorwoche. „Die Seitwärtsbewegung nimmt eine Entwicklung nach oben“, so Werner. Die Zahl der am oder mit dem Sars-CoV-2-Virus Verstorbenen erhöht sich laut RKI um 385 auf insgesamt 69.125.

Bei „19 – die Chefvisite“ werden von Montag bis Freitag die aktuell wichtigsten Entwicklungen der Corona-Krise in ihren medizinischen und wirtschaftlichen Aspekten diskutiert und eingeordnet – in nur 19 Minuten. Talk-Gast am Freitag, den 26. Februar: Gisbert Rühl, der Chef des Stahlhändlers Klöckner & Co. Alle Sendungen sind jederzeit abrufbar in der Mediathek auf DUB-magazin.de.¹

RKI bestätigt: Öffnung des Einzelhandels gefahrlos jetzt möglich

Der aktuelle bekannt gewordene Stufenplan des dem Gesundheitsministerium unterstellten Robert-Koch-Institut (RKI) „ControlCovid“ bestätigt, dass eine gefahrlose Öffnung des Einzelhandels unter Anwendung der Corona bedingten nötigen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen sofort möglich ist. „Die jetzt vom RKI veröffentlichte Einschätzung des allgemeinen Infektionsrisikos bestätigt dem Einzelhandel ein niedriges Infektionsrisiko sowie grundsätzlich einen niedrigen Anteil am Infektionsgeschehen,“ stellt Harald Ortner, Vorstandes des German Council of Shopping Places, GCSP, fest und fragt: „Wenn nunmehr vom offiziellen Berater des Gesundheitsministerium festgestellt wird, dass vom Einzelhandel kaum Infektionsgefahr ausgeht, wieso sind dann die Läden noch geschlossen?“

Dass ein Betrieb des stationären Einzelhandels in der Corona-Pandemie seit April 2020 unter hohen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Kunden und Mitarbeiter möglich ist, stellt der GCSP in seinem jetzt veröffentlichtem aktualisierten Muster-Handbuch zu Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen am Beispiel von Einkaufszentren in Deutschland vor. Zusammen mit 17 Mitgliedsunternehmen, die rund 80 % aller Shopping-Center und Einkaufszentren in Deutschland managen, sind die umfangreichen Schutzmaßnahmen der vergangenen knapp 12 Monate zusammengetragen und als Anwendungsbeispiele dokumentiert worden. Grundlagen sind bundesweit praxiserprobte Lösungen, die dem gesamten Einzelhandel einen sicheren Betrieb ermöglichen. Jetzt zum möglichen Ende des zweiten Lockdowns stellt der GCSP die aktualisierte Version der Politik, den Städten und Behörden sowie den Shopping-Centern, Handelsimmobilien und Einzelhändlern als Arbeitshilfe kostenfrei zur Verfügung.

„Wenn schon ohne Berücksichtigung der Praxis erprobten Maßnahmen aus dem Muster-Handbuch nur eine geringe Infektionsgefahr besteht, dann ist die Infektionsgefahr unter Berücksichtigung des Muster-Handbuches so gering, dass eine umgehende Öffnung der Läden unter Maßgabe der Umsetzung dieser Maßnahmen stattfinden müsste,“ stellt Harald Ortner abschließend fest.

Der German Council of Shopping Places ist der bundesweit einzige Interessenverband des Handels und der Handelsimmobilienwirtschaft. Er vertritt die unterschiedlichen und vielseitigen Interessen seiner Mitglieder zum Erhalt lebendiger Marktplätze. Rund 750 Mitgliedsunternehmen der Bereiche Handel, Entwicklung und Analyse, Finanzierung, Center-Management, Architektur, Handelsimmobilien, Einzelhändler und Marketing-Spezialisten sowie Städte und Kommunen bilden hier einen aktiven Interessenzusammenschluss als ideale Networkingbasis des Handels und der Handelsimmobilienakteure. Mit rund 1 Million Arbeitnehmern und direkt verbundenen Dienstleistern repräsentieren die Mitgliedsunternehmen des GCSC einen bundesweit bedeutenden Wirtschaftszweig.²

¹Deutsche Unternehmerbörse DUB.de GmbH ²German Council of Shopping Places

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2 Antworten zu "Gregor Gysi: Corona-Entscheidungen verfassungswidrig"

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