EuGH urteilt: Laufzeitverlängerungen für Doel 1 und Doel 2 verstoßen gegen EU-Recht

EuGH urteilt: Laufzeitverlängerungen für Doel 1 und Doel 2 verstoßen gegen EU-Recht

Die belgischen Atomkraftwerke sind ein Pulverfass. Das wissen die Menschen diesseits und jenseits der Grenze, die Jodtabletten für Störfälle einlagern – Störfälle, die für so wahrscheinlich gehalten werden, dass Behörden die Bevorratung empfehlen. Seit Jahren kämpfen Bürger in Belgien und Deutschland gegen die Pannenmeiler, die immer wieder mit Zwischenfällen Schlagzeilen machen. Im Fall von Doel 1 und Doel 2 haben sie nun höchstrichterliche Unterstützung erhalten: Der EuGH entschied, dass die Laufzeit ohne Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bis 2025 hätte verlängert werden dürfen. Bedauerlicherweise bleibt unklar, ob sofort abgeschaltet werden muss.

Wenn die Richter das nicht klar sagen wollen oder können, sollte sich die belgische Regierung gemahnt fühlen, endlich zu handeln. Es kann nicht sein, dass Bürger weiter Gefahren ausgesetzt werden, nur weil Brüssel es seit Jahren nicht schafft, eine alternative Stromversorgung mit Gas und Ökostrom aufzubauen.Die Mahnung von Svenja Schulze klingt allerdings merkwürdig: Bis heute ist es der Bundesumweltministerin nicht gelungen, einen Exportstopp für Brennelemente aus Lingen und Gronau nach Doel und Tihange durchzusetzen, geschweige denn die belgischen Kollegen von der Dringlichkeit der Abschaltung zu überzeugen. Deutschland hält damit die Pannenmeiler am Laufen.

Einmal mehr zeigt sich auch, wie sinnlos eine nationale Energiepolitik ist. Deutschland ist nach der Fukushima-Katastrophe überstürzt aus der Atomkraft ausgestiegen Damit hat die Merkel-Regierung dem Land Anpassungslasten auferlegt, ohne mehr Sicherheit zu bringen. Die Bröckelmeiler in Belgien sind vielen NRW-Städten näher als jeder deutsche Meiler. Höchste Zeit für eine europäische Energiepolitik, die Sicherheit, Verlässlichkeit und Nachhaltigkeit verbindet.¹

Belgien hat mit der Verlängerung der Laufzeiten für die beiden Atomreaktoren Doel 1 und Doel 2 bis 2025 gegen EU-Recht verstoßen. Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute entschied, hätte die Genehmigung für den Weiterbetrieb der bei Antwerpen gelegenen Reaktoren nicht ohne Umweltverträglichkeitsprüfungen erteilt werden dürfen. Ausgangspunkt für das Verfahren am EuGH war eine Nichtigkeitsklage von belgischen Umweltschutzorganisationen gegen das belgische Gesetz über die Laufzeitverlängerung.

„Das Urteil ist ein klares Signal für das Erfordernis einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung als Voraussetzung für die Genehmigung von Atomkraftwerken. Auch stellen die Richter klar, dass die Prüfungen keine nationale Angelegenheit sind, sondern grenzüberschreitend erfolgen müssen und die unmittelbar betroffenen Nachbarländer zu beteiligen sind“, begrüßte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser das Urteil. Angesichts bisheriger Unsicherheiten sei das Urteil ein wichtiger Beitrag zu mehr Rechtssicherheit, in welchen Fällen grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Laufzeitverlängerungen von Atomanlagen erforderlich sind.

Der EuGH stellt im vorliegenden Fall fest, dass die Laufzeitverlängerungen von zehn Jahren einen erheblichen Zeitraum darstellen und in Verbindung mit den umfangreichen Renovierungsarbeiten ein Ausmaß an möglichen Umweltauswirkungen haben können, das dem der Erstinbetriebnahme dieser Reaktoren vergleichbar ist. Damit muss eine solche Laufzeitverlängerung, so die Einschätzung des EuGH, zwingend einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß der EU-UVP-Richtlinie unterzogen werden. Da die Atomreaktoren Doel 1 und Doel 2 sich außerdem in der Nähe der belgisch-niederländischen Grenze befinden, hätte diese Prüfung darüber hinaus in einem grenzüberschreitenden Rahmen stattfinden müssen.

Ob die Atomreaktoren abgeschaltet werden müssen, wird nunmehr vom belgischen Verfassungsgerichtshof zu entscheiden sein. Der EuGH hat klargestellt, dass die Genehmigung im Fall „einer schwerwiegenden und tatsächlichen Gefahr einer Unterbrechung der Stromversorgung“ vorübergehend aufrechterhalten werden kann. Diese Aufrechterhaltung darf aber nur für den Zeitraum gelten, der absolut notwendig ist, um die betreffende Rechtswidrigkeit zu beseitigen. Auch hierüber hat der belgische Verfassungsgerichtshof konkret zu befinden.

Die heutige Entscheidung des EuGH wird auch Einfluss auf die Entscheidung im laufenden Beschwerdeverfahren vor dem Implementation Committee der Espoo Konvention haben. Das Verfahren beruht auf einer gemeinsamen Initiative von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. In diesem Verfahren kritisieren die beiden Bundesländer die ihrer Ansicht nach fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung für die Laufzeitverlängerungen der Atomreaktors Doel 1 und Doel 2 sowie Tihange 1. Das Kraftwerk Tihange liegt circa 60 km von der nordrhein-westfälischen Grenze entfernt; der Standort des Kernkraftwerks Doel etwa 130 km.²

¹Rheinische Post ²Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen

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