Dobrindt: Regierung kann pro Tag 13.000 Flüchtlinge deutschlandweit verteilen

Recht auf Asyl in Deutschland

Die Bundesregierung kann nach Angaben von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) bis zu 13.000 Flüchtlinge pro Tag aus den Grenzregionen in Deutschland verteilen. Organisiert wird der Transport vom Bundesverkehrsministerium: „Anfang November haben wir die Zuständigkeit für die Flüchtlingstransporte innerhalb Deutschlands übernommen – und die Kapazitäten seitdem stark ausgeweitet“, sagte Dobrindt der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Dienstagausgabe). Jeden Tag stünden bis zu 13 Züge zur Verfügung. „Die Zahl der Busse, die wir einsetzen, ist auf 200 pro Tag verdoppelt worden“, erklärte der Verkehrsminister. Rheinische Post

WDR-Umfrage bei NRW-Kommunen: Weniger Turnhallen mit Flüchtlingen belegt als bisher angenommen

In Nordrhein-Westfalen werden rund 270 Schul- und Vereinssporthallen als Flüchtlingsunterkünfte genutzt. Das hat eine Erhebung des WDR bei allen 396 Städten und Gemeinden des Landes ergeben. Die meisten davon sind kommunale Unterkünfte, rund 80 werden als Notunterkünfte im Auftrag des Landes betrieben. Damit liegt die Zahl deutlich unter der vom Landessportbund NRW (LSB) genannten Zahl. Der LSB hatte Anfang November erklärt, ungefähr 400 der rund 7.000 Turnhallen seien in NRW für Flüchtlinge belegt, und bis Weihnachten eine Steigerung auf 600 prognostiziert. Der Verband sah deshalb für viele Vereine den Spiel- und Trainingsbetrieb gefährdet.

Ebenfalls erhoben wurde insgesamt die Zahl der Flüchtlinge: Demnach leben derzeit in NRW rund 234.000 Flüchtlinge. Ein Viertel (57.000) von ihnen in Landesunterkünften, drei Viertel (177.000) sind bereits den Kommunen zugewiesen. Bezogen auf die Einwohnerzahl des Landes ergibt sich so statistisch ein Anteil von 14 Flüchtlingen pro 1.000 Einwohner. Die Zahl schwankt erheblich zwischen den einzelnen Kommunen, besonders hoch ist sie in vergleichsweise kleinen Gemeinden, die eine Landeseinrichtung mit Flüchtlingen beherbergen.

Daten-Grundlage: Der WDR hat alle 396 Städte und Gemeinden des Landes gefragt, wie viele Flüchtlinge (zugewiesen nach Flüchtlingsaufnahmegesetz) zum Stichtag 31.10.2015 in ihrer Kommune lebten. 72 Prozent haben geantwortet, gerechnet auf die Einwohnerzahl haben sie zusammen einen Anteil von 76 Prozent des Landes. Der fehlende Teil wurde auf Basis der Einwohnerzahl hochgerechnet. Dieses Prozedere wurde auch bei den Turnhallen angewendet, nach deren Zahl der WDR ebenfalls im Rahmen der Erhebung gefragt hatte. Die Angaben zur Belegung der Landeseinrichtungen am Stichtag stammen vom NRW-Innenministerium, ebenso wie die Zahl der Turnhallen, die als Landeseinrichtungen genutzt werden.

Die Detailergebnisse der WDR-Umfrage können ab Dienstag, 01.12.2015, 06.00 Uhr auch in einer interaktiven Karte unter www.wdr.de abgefragt werden. Angela Kappen WDR Presse und Information Funkhaus Düsseldorf

Obergrenze beim Recht auf Asyl in Deutschland verstößt gegen Grund- und Menschenrechte

In der gegenwärtigen Flüchtlingsdebatte mehren sich Stimmen, die eine Obergrenze beim Recht auf Asyl in Deutschland verlangen und damit die Zahl der Menschen, die in Deutschland Zugang zum Asylverfahren erhalten, auf eine festgelegte Zahl pro Jahr begrenzen wollen.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat dazu heute eine Stellungnahme veröffentlicht. In der Stellungnahme wird dargelegt, dass eine zahlenmäßige Obergrenze beim Recht auf Asyl mit den Grund- und Menschenrechten, dem internationalem Flüchtlingsrecht wie auch dem Recht der Europäischen Union nicht vereinbar wäre.

Eine Grundgesetzänderung, die das Individualrecht auf Asyl numerisch durch die Festlegung auf eine Höchstzahl von Schutzberechtigten pro Jahr begrenzt, ist unzulässig: Sie würde gegen das Willkürverbot und das rechtstaatliche Gebot eines effektiven individuellen Rechtsschutzes verstoßen und fällt damit unter die „Ewigkeitsgarantie“ des Artikel 79 Grundgesetz.

Auch die Genfer Flüchtlingskonvention, die Europäische Menschenrechtskonvention und die UN-Kinderrechtskonvention stehen einer solchen Obergrenze eindeutig entgegen. Deutschland hat sich diesen Verträgen mit der Ratifikation völkerrechtlich unterworfen und ist an sie gebunden. Eine nachträgliche Einschränkung der Verpflichtungen aus den Verträgen durch Deutschland ist völkerrechtlich unzulässig.

Der einzige rechtliche Weg, sich von diesen Verpflichtungen zu lösen, wäre eine Kündigung der Menschenrechtsverträge – ein Schritt, der das gesamte Menschenrechtsschutzsystem und Deutschlands Rolle in der Menschenrechtspolitik fundamental erschüttern würde und der zudem auch faktisch keine Option darstellt, da diese Verträge auch die Grundlage des Grundrechts- und Asylsystems der Europäischen Union bilden.

Deutschland kann hingegen, auch in Absprache mit den europäischen Partnern, im Rahmen von Resettlement- Programmen oder durch die Vergabe humanitärer Visa dafür Sorge tragen, dass ein bestimmtes Kontingent von Flüchtlingen auf sicherem Weg nach Deutschland kommt.

Dies ist grund- und menschenrechtlich uneingeschränkt möglich und dient der Prävention von Menschenrechtsverletzungen, weil sich die betreffenden Menschen nicht den Gefahren auf der Flucht aussetzen müssen. Der individuelle Anspruch auf Zugang zu einem Asylverfahren für diejenigen, die außerhalb solcher Aufnahmeverfahren nach Deutschland kommen, muss jedoch gewahrt bleiben. institut-fuer-menschenrechte.de Bettina Hildebrand

DasParlament

2 Antworten zu "Dobrindt: Regierung kann pro Tag 13.000 Flüchtlinge deutschlandweit verteilen"

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