Dieselskandal: Deutsche VW-Halter haben Anspruch auf mehr als 40 Milliarden Euro

470.000 Anmeldungen für Musterfeststellungsklage gegen VW

Dieselskandal: Deutsche VW-Halter haben Anspruch auf mehr als 40 Milliarden Euro

Justizministerin Lambrecht nimmt Volkswagen in die Pflicht: Jedes vernünftige Unternehmen würde Ansprüche begleichen

Kurz vor dem Start der Musterfeststellungsklage von Verbraucherschützern gegen VW wegen des Dieselskandals am Montag ist die Zahl der Kläger noch einmal in die Höhe geschossen: „Rund 470.000 Anmeldungen“ zu dem Massenverfahren vor dem Oberlandesgericht Braunschweig seien bis Mitte der Woche eingegangen, teilte das Bundesjustizministerium auf Nachfrage der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) mit. Dem stünden bis zum vergangenen Donnerstag (26.9.) aber auch „etwa 45.900 Rücknahmen gegenüber“, erklärte eine Sprecherin. Einige Abmeldungen könnten allerdings nicht zugeordnet werden oder seien unvollständig. Die Zahl der gültigen Eintragungen im Klageregister sei daher nicht exakt zu bestimmen.

Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) betonte in der „NOZ“ die Chancen des neuen Instruments: „Mit der Musterfeststellungsklage kann für alle betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher – sofern nicht ein Vergleich geschlossen wird – schneller ein ,Grundsatzurteil‘ herbeigeführt werden“, sagte sie, und nahm VW für den Fall einer Entscheidung für die Kunden in die Pflicht: Wenn das Grundsatzurteil die Haftung des beklagten Unternehmens dem Grunde nach feststelle, „wird jedes vernünftige Unternehmen die – unter Umständen noch der Höhe nach zu bestimmenden – Ansprüche der Verbraucherinnen und Verbraucher begleichen.“ Sollte dies nicht geschehen, könnten die betroffenen Verbraucher zum Beispiel eine Schlichtungsstelle anrufen oder ihre individuelle Forderung einklagen mit dem Vorteil, dass die Haftung des Unternehmens grundsätzlich bereits feststeht – „was das Ganze sowohl in puncto Kostenrisiko als auch Verfahrensdauer überschaubar macht“.

Das Verfahren, in dem der Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv) die Kläger gegen den Volkswagenkonzern vertritt, beginnt am Montag (30.9.). „Verbraucherinnen und Verbraucher sind besonders stark, wenn sie nicht für sich allein um ihr Recht kämpfen müssen, sondern sich mit anderen zusammentun und einem ,Profi‘ anschließen – diese Idee steckt hinter der Musterfeststellungsklage“, sagte Lambrecht. Der vzbv sei „ein besonders qualifizierter Verbraucherverband“. Die Ministerin betonte, die Verbraucher könnten ihre Ansprüche kostenlos anmelden. „Auf diese Weise kann mithilfe der Musterfeststellungsklage für Verbraucherinnen und Verbraucher, ohne dass diese ein eigenes Prozesskostenrisiko haben, festgestellt werden, welche Ansprüche sie haben.“¹

Deutsche VW-Halter haben Anspruch auf Entschädigungen in Höhe von bis zu 42 Milliarden Euro aufgrund des Abgasskandals. Das geht aus einer aktuellen Auswertung des Verbraucherportals rightnow.eu hervor. Das Portal hat die durchschnittliche Entschädigungssumme aus mehr als 1.000 abgeschlossenen Fällen im Dieselskandal analysiert. Insgesamt vertritt rightnow.eu mehr als 11.000 Mandanten im Abgasskandal und hat unter anderem das erste klagestattgebende Urteil gegen VW an einem deutschen Oberlandesgericht erwirkt.

Im Schnitt erhalten VW-Halter demnach eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 17.510 Euro, wenn sie ihr gebrauchtes Diesel-Fahrzeug an den Wolfsburger Konzern zurückgeben. Insgesamt sind rund 2,4 Millionen Volkswagen-Fahrzeuge vom Dieselskandal betroffen. Würde jeder Fahrzeughalter seine Entschädigung einklagen, müsste Volkswagen mit Kosten in Höhe von bis zu 42 Milliarde Euro rechnen. In den USA entschädigte der Wolfsburger Konzern sämtliche Halter der rund 350.000 betroffenen Fahrzeuge mit umgerechnet rund 6,8 Milliarden Euro. Das sind etwa 19.428 Euro pro Fahrzeug.

So setzen sich die Volkswagen-Entschädigungen zusammen

In Deutschland setzt sich die jeweilige Entschädigungssumme aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Teilweise werden den betroffenen Fahrzeughaltern zudem Deliktzinsen zugesprochen. In diese Richtung hat sich bislang unter anderem das Oberlandesgericht Köln ausgesprochen.

„Dass Volkswagen wirklich Entschädigungen in Höhe von 42 Milliarden Euro zahlen muss, ist sehr unwahrscheinlich, aber theoretisch möglich“, kommentiert Alexander Voigt, Rechtsanwalt von rightnow.eu und führt fort: „Dafür müsste jeder betroffene Fahrzeughalter gegen den Konzern vorgehen. Aktuell setzen jedoch nur relativ wenige VW-Fahrer ihre Rechte im Dieselskandal durch: Ungefähr 200.000 haben VW auf individuellem Weg verklagt, rund 460.000 sind zudem in der Musterfeststellungsklage versammelt.

Da sich die Musterfeststellungsklage jedoch mindestens vier Jahre hinziehen wird und die betroffenen Fahrzeuge währenddessen kontinuierlich an Wert verlieren, werden die Teilnehmer der Musterfeststellungsklage wohl nur deutlich weniger als 17.000 Euro pro Fahrzeug erhalten. Teilweise werden sie sogar komplett leer ausgehen. Zudem setzt das überhaupt voraus, dass der Prozess am Ende zugunsten der Klägerseite entschieden wird.

Für die Fahrzeughalter der restlichen rund 1,75 Millionen betroffenen Fahrzeuge gilt es sich nun zu beeilen, denn wer seinen Anspruch auf eine Entschädigung nicht bis zum 31.12.2019 anmeldet, verschenkt seinen Rechtsanspruch. An diesem Tag greift nämlich die Verjährungsfrist. Wir von rightnow.eu unterstützen aktuell mehr als 11.000 Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Rechte im Abgasskandal. Aktuell sind wir mit 95 Prozent unserer Individualklagen erfolgreich und unsere Mandanten erhalten ihre Entschädigung im Schnitt nach gerade einmal acht Monaten.“

Diese Rechte haben Abgasskandal-Opfer

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf rightnow.eu können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

rightnow.eu ist ein Angebot der Potsdamer Rechtsanwaltskanzlei Goldenstein & Partner. Diese kooperiert dabei mit dem deutschen Prozessfinanzierer ROLAND ProzessFinanz AG. Letzterer ermöglicht es VW-Kunden ohne Rechtschutzversicherung, risikofrei gegen den Konzern vorzugehen. Im Erfolgsfall sichert sich ROLAND dafür lediglich eine Provision in Höhe von 30 Prozent der durchgesetzten Entschädigungssumme.²

¹Neue Osnabrücker Zeitung ²rightnow.eu

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