Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat bekannt gegeben, dass sie Anklage gegen den ehemaligen VW Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn, den aktuellen Aufsichtsratsvorsitzenden Hans Dieter Pötsch und den aktuellen Vorstandsvorsitzenden Herbert Diess erhoben hat. Der Vorwurf lautet auf Marktmanipulation.
Die Staatsanwaltschaft ist nach umfangreichen Ermittlungen zu dem Schluss gekommen, dass alle drei Angeklagten den Kapitalmarkt zu spät über die möglichen wirtschaftlichen Folgen des Dieselskandals aufgeklärt haben. Der Gesetzgeber verpflichtet Vorstände von börsennotierten Unternehmen dazu, kursrelevante Ereignisse im Rahmen einer Ad-hoc-Mitteilung öffentlich bekannt zu machen. Die drei Angeklagten hätten sich jedoch bewusst dagegen entschieden, um Verluste der VW AG zu vermeiden, so die Staatsanwaltschaft.
Laut Staatsanwaltschaft wusste Winterkorn spätestens seit Mai 2015 von den Vorwürfen und den zu erwartenden finanziellen Folgen. Pötsch habe seit Ende Juni Bescheid gewusst und Diess seit Ende Juli. Bekannt wurde der Sachverhalt letztendlich jedoch erst am 18.09.2015 mit der Notice of Violation, die durch US-Behörden veröffentlicht worden war. VW selbst informierte die Öffentlichkeit dann am 22.09.2015.
Das Landgericht Braunschweig wird die Zulässigkeit der Anklage nun prüfen. Wann es dann bei einer Zulassung zur Hauptverhandlung kommen wird, ist noch unklar.
Vor dem Oberlandesgericht Braunschweig läuft bereits seit 2018 eine Musterfeststellungsklage von VW-Aktionären, die Schadensersatz fordern. Etwa 2.000 Anleger sind Teil der Musterfeststellungsklage. Wann es zu einem Urteil kommen wird, ist unklar, doch ist davon auszugehen, dass die Anklage der Staatsanwaltschaft für neuen Wind im Musterverfahren sorgen wird. Zudem ruhen vor dem Landgericht Braunschweig bereits 1.600 Einzelverfahren, für die das Ergebnis der Musterfeststellungsklage bindend sein wird.
HAHN Rechtsanwälte vertritt im Rahmen des Abgasskandals bundesweit mehr als 3.000 Betroffene. Zahlreiche Schadensersatzklagen aufgrund von illegalen Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen konnten bereits gewonnen werden. Die Kläger erhalten dabei den Kaufpreis erstattet und geben das manipulierte Fahrzeug an den Hersteller zurück.¹
Die Staatsanwaltschaft hat mehr als drei Jahre in der Sache ermittelt und in ihrer Erklärung exakte Daten genannt, ab wann die drei Funktionäre umfänglich über den Dieselskandal Bescheid wussten. Das lässt darauf schließen, dass der Staatsanwaltschaft diesbezüglich sehr eindeutige und belastbare Beweise vorliegen. Konkret soll es sich dabei unter anderem um Aussagen von ehemaligen VW-Mitarbeitern handeln.
Den drei Managern droht nun eine Freiheitsstrafe von jeweils bis zu zehn Jahren. In ähnlichen Fällen mit einer deutlich geringeren Schadenshöhe wurden teilweise Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren verhängt.
Für Volkswagen könnte durch das Verfahren zudem ein Milliardenschaden entstehen: Wenn die Richter der Argumentation der Staatsanwaltschaft folgen, könnten Anleger auf der ganzen Welt Volkswagen auf Schadensersatz verklagen. Eine Voraussetzung dafür ist, dass diese sich vor dem 18.09.2015 Aktien des Konzerns gekauft haben. An diesem Tag informierte VW seine Aktionäre über den Dieselskandal.
Auf deutsche PKW-Besitzer von betroffenen Diesel-PKW hat dieses Verfahren zunächst keinen direkten Einfluss. Dennoch haben diese Fahrzeughalter natürlich weiterhin die Möglichkeit, juristisch gegen VW vorzugehen und ihre Fahrzeuge gegen eine finanzielle Entschädigung, die über dem aktuellen Marktwert des jeweiligen PKW liegt, an Volkswagen zurückzugeben. Grundsätzlich gilt es abzuwarten, ob der Volkswagen-Konzern auch nach Bekanntwerden des Dieselskandals in Europa Information bewusst zurückgehalten haben könnte.“
Diese Rechte haben Abgasskandal-Opfer
Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf rightnow.eu können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.
rightnow.eu ist ein Angebot der Potsdamer Rechtsanwaltskanzlei Goldenstein & Partner. Diese kooperiert dabei mit dem deutschen Prozessfinanzierer ROLAND ProzessFinanz AG. Letzterer ermöglicht es VW-Kunden ohne Rechtschutzversicherung, risikofrei gegen den Konzern vorzugehen. Im Erfolgsfall sichert sich ROLAND dafür lediglich eine Provision in Höhe von 30 Prozent der durchgesetzten Entschädigungssumme.²
¹Hahn Rechtsanwälte PartG mbB ²Goldenstein & Partner – Rechtsanwälte & Steuerberater