Die Türkeipolitik der EU liegt in Scherben

Rückzug der Türkei aus dem Abkommen für den Schutz von Frauen vor Gewalt: “Weil er es kann”

Die Türkeipolitik der EU liegt in Scherben

Noch am Freitag hatte die EU-Kommission mit dem türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdogan konferiert, man sprach von einer „guten Unterhaltung“ und einem „konstruktiven Dialog“. Doch nur wenige Stunden später demonstrierte Erdogan mit dem Austritt seines Landes aus der Istanbul-Konvention, die Frauen vor Diskriminierung und Gewalt schützen soll, wohin die Reise seines Landes geht: Weg von der EU, weg von den europäischen Werten. Die EU und auch Kanzlerin Angela Merkel stehen vor einem Scherbenhaufen.¹

Lange hatte die Türkei ein – für ein von patriarchalen Strukturen geprägtes Land – bemerkenswert fortschrittliches Familienrecht. Das ist Verdienst einer starken Frauenbewegung mit langem Atem. Aktivistinnen wie die jüngst in Berlin mit dem Anne-Klein-Frauenpreis geehrte Anwältin Cânân Arin haben maßgeblichen Anteil daran, dass 1998 ein Gesetz zum Schutz von Frauen vor familiärer Gewalt verabschiedet wurde. Und 2012 war das türkische Parlament das erste, das das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ratifizierte.

Allerdings: Es passierte seither wenig bis nichts, um die damit verbundenen Selbstverpflichtungen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Zwangsheirat, Kinderehe, oft tödlicher Gewalt durch Ehemänner und andere Angehörige mit Leben zu erfüllen. Im Gegenteil. Für Recep Tayyip Erdogan, seit 2014 Präsident und zuvor langjähriger Ministerpräsident, ist es seit jeher erklärtes Ziel, das Rad der Geschichte in Sachen Selbstbestimmungsrechte der Frauen zurückzudrehen. Und seine Partei AKP hetzt gegen Homosexuelle, Transgender-Personen und andere, die nicht der vorgegebenen Norm entsprechen.

Den Austritt aus der Istanbul-Konvention, die auch diese Minderheiten schützt, hatte Erdogan seit langem angekündigt. Sie zerstöre „die Familie“, hatte er das begründet. Dass dies für viele Frauen in der Türkei die Gefahr für Leben und Gesundheit weiter erhöht, liegt auf der Hand. Die Regierungen der EU, allen voran die deutsche, sind in hohem Maße mitverantwortlich dafür. Denn mit dem Deal, der dafür sorgte, dass Ankara vor allem syrische Geflüchtete an der Weiterreise in die EU hindert, hat man sich 2015 in eine Abhängigkeit begeben. Und so kann die lasche Kritik aus Berlin am geschlechterpolitischen Rückschritt nur als Heuchelei bezeichnet werden.²

Europarat reagiert auf die Ankündigung der Türkei, sich aus der Istanbul-Konvention zurückzuziehen

Gemeinsame Erklärung der Generalsekretärin des Europarats, Marija Pejčinović Burić, des Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung, Rik Daems, und des Vorsitzenden des Ministerkomitees, Außenminister Heiko Maas:

Die Türkei hat 2012 als erster Mitgliedstaat das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ratifiziert, das vor zehn Jahren in Istanbul unter türkischem Vorsitz beschlossen wurde. Dies geschah mit einstimmigem Beschluss der Großen Nationalversammlung.

Wir bedauern die Entscheidung des türkischen Präsidenten daher zutiefst, sich ohne jegliche parlamentarische Debatte aus dem Übereinkommen zurückzuziehen, das im Land auf breite Unterstützung stößt.

Wir erinnern daran, dass der Zweck des Übereinkommens darin besteht, Gewalt gegen Frauen zu verhüten, die Opfer zu schützen und die Täter strafrechtlich zu verfolgen. Es untermauert das grundlegende Menschenrecht von Frauen auf ein Leben ohne Gewalt.

Der Austritt aus der Konvention wird der Türkei und den türkischen Frauen ein wichtiges Instrument im Kampf gegen Gewalt entziehen.

Wir rufen die türkischen Behörden auf, das internationale System zum Schutz von Frauen vor Gewalt, das durch das Übereinkommen von Istanbul geschaffen wurde, nicht zu schwächen.

Hintergrund: Deutschland sitzt bis zum 21. Mai 2021 dem Ministerkomitee des Europarat vor und setzt sich dort insbesondere für den Schutz der Menschenrechte, für Demokratie und Rechtstaatlichkeit ein.³

¹Gerd Höhler – Badische Zeitung ²nd.DerTag / nd.DieWoche ³Auswärtiges Amt

DasParlament

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