Corona-Krise: Gutachter hat schwere Bedenken gegen zweiten Nachtragsetat

Bund der Steuerzahler fordert Korrekturen – “Dies ist jetzt die Stunde des Parlaments”

Corona-Krise: Gutachter hat schwere Bedenken gegen zweiten Nachtragsetat

Der geplante zweite Nachtragshaushalt der Bundesregierung zur Bewältigung der Corona-Krise verstößt in seiner derzeitigen Form gegen die Verfassung. Zu diesem Schluss kommt der saarländische Staats- und Verwaltungsrechtler Christoph Gröpl in einem Rechtsgutachten für den Bund der Steuerzahler (BdSt). Das Gutachten liegt der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) vor. Verbandspräsident Reiner Holznagel forderte Korrekturen und betonte im Gespräch mit der „NOZ“: „Dies ist jetzt die Stunde des Parlaments.“

Holznagel kritisierte, es könne nicht sein, dass der Nachtragsetat dazu genutzt werde, um die Energie- und Klimapolitik, Digitalisierung und sogar Rüstungsprojekte zu finanzieren. „Denn all das hat nichts mit der aktuellen Notlage, der Corona-Krise, zu tun.“ Über die Corona-Notlage hinaus würden verfassungswidrig neue Schulden gemacht, um damit in künftigen Jahren teure Prestigeprojekte finanzieren zu können. „Hierfür will die Regierung nun Milliarden Euro in Nebenhaushalten bunkern.“ Neue Schulden über 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts hinaus dürften aber nur gemacht werden, um auf Notlagen zu reagieren – nicht aber, um staatliche Daueraufgaben zu finanzieren.

Auch Gröpl sieht klare Verstöße gegen die Schuldenbremse im Grundgesetz. Er betonte, eine außerordentliche Verschuldung müsse „durch die Notlage veranlasst sein“. Auch müsse die Bundesregierung dies „mit hinreichender Klarheit und Detailliertheit“ darlegen. Einen Verstoß gegen diese Regeln sieht der Wissenschaftler insbesondere in dem Plan der Bundesregierung, dem „Energie- und Klimafonds“ einen schuldenfinanzierten Zuschuss in Höhe von 26,2 Milliarden Euro zu gewähren. Gröpl kritisiert außerdem unter anderem, dass das „Sondervermögen Digitale Infrastruktur“ – ebenfalls über neue Schulden finanziert – eine Milliarde Euro erhalten solle.

Zudem würde der Bundestag nach den Worten des Gutachters „gegen seine aus der Schuldenbremse folgenden Pflichten zur Konsolidierung des Bundeshaushalts verstoßen, wenn er jetzt in der Krise die in der sogenannten Asyl-Rücklage bereitstehenden Finanzmittel in Höhe von 48,2 Milliarden Euro nicht zum Einsatz brächte, sondern diese stattdessen für künftige Haushaltsjahre vorhält“.

Holznagel forderte, die Rücklage aufzulösen: „Zunächst müssen Finanzreserven aufgebraucht werden, erst dann kann man über neue Schulden reden.“ Zudem müsse der vollständig schuldenfinanzierte Zuschuss in Höhe von 26,2 Milliarden Euro für den „Energie- und Klimafonds“ ersatzlos gestrichen werden. „Wegfallen muss zudem die weitere Schulden-Milliarde für das ,Sondervermögen Digitale Infrastruktur‘.“

Der Steuerzahlerbund fordert ferner ein eigenes Gesetz zu den Tilgungsverpflichtungen. „Ein bloßer Parlamentsbeschluss ist hier zu wenig, da der Bundeshaushalt über Jahrzehnte mit Tilgungsverpflichtungen belastet wird“, sagte Holznagel.

An die Bundestagsabgeordneten appellierte er, den zweiten Nachtragsetat zu korrigieren. Er sagte, wenn das in den parlamentarischen Beratungen nicht gelinge, dann bestehe noch die Möglichkeit, dass Bundestagsabgeordnete Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erhöben.¹

Mit Schulden ist das so eine Sache: Mit ihnen kann man etwas finanzieren, das man braucht, wofür aber das Geld fehlt. Deswegen nehmen Menschen Kredite auf, wenn sie sich etwa ein Auto kaufen, Unternehmen, wenn sie ihr Geschäft erweitern wollen, und Staaten, um in Krisenzeiten Konjunkturprogramme aufzulegen. Das ist auch gut so. Denn Sparen verschärft nur Rezessionen, was spätestens seit der Eurokrise allen klar sein sollte.

Doch irgendwann müssen die Schulden zurückgezahlt werden. Bundesfinanzminister Olaf Scholz will damit im Jahr 2023 beginnen, also zwei Jahre nach der nächsten Bundestagswahl. Er vertagt damit auch einen zentralen Konflikt in der Coronakrise: die Frage, wer die Rechnung für die ganze Sache zahlen soll. So kann sich Scholz jetzt als guter Sozialdemokrat zeigen, der in der Krise keynesianistische Wirtschaftspolitik aus dem Lehrbuch betreibt und dabei niemandem weh tut.

Es besteht aber die Gefahr, dass das soziale Gewissen der Politiker*innen nach der Wahl nicht mehr so ausgeprägt ist und dann ausgerechnet jene die Zeche zahlen sollen, die vom Konjunkturpaket weniger profitieren. Denn während mit den Milliarden vor allem Unternehmen unter die Arme gegriffen wurde, gibt es bereits Stimmen aus dem neoliberalen Lager, die soziale Leistungen infrage stellen wollen. Die Coronakrise, die soziale Frage und Verteilungskämpfe werden dieses Land also noch einige Jahre beschäftigen.²

Falsch wäre hingegen, nicht so genau hinzuschauen, was der Minister plant. Und hier fehlt es zumindest an der gesetzlichen Erfordernis der Haushaltsklarheit. Erkennbar ist sein Bemühen, alle Mehrausgaben bereits in diesem Jahr zu verbuchen, obwohl sie erst 2021 oder gar 2022 anfallen. Außerdem lässt der Minister die Asylrücklage von 48 Milliarden Euro unangetastet. Im Klartext: Scholz schafft sich durch Tricks Reserven. Dahinter steht das Bemühen zu vermeiden, die Schuldenbremse auch die nächsten Jahre zu brechen.³

¹Neue Osnabrücker Zeitung ²neues deutschland ³Mitteldeutsche Zeitung

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